24. April 2018
Handwerk fordert weitere Schritte zu Vereinheitlichung von drei Mindestlöhnen
Kiel - Handwerk Schleswig-Holstein e.V. begrüßt die heutige Gesetzesinitiativeder Jamaika-Koalition, den landesgesetzlichen Mindestlohn(9,18 Euro) auslaufen zu lassen und stattdessen die gesetzlichen Regelungendes Bundes anzuwenden. „Das dient dem Abbau von Bürokratie“,sagt Thorsten Freiberg, Präsident des Verbandes. Noch besserwäre es aber, wenn auch der nach wie vor bestehende vergaberechtlicheMindestlohn (9,99 Euro) abgeschafft würde, so Freiberg. Gerade im Zusammenhangmit der Vergabe öffentlicher Aufträge führe das zu einemerheblichen Abbau von unnötiger Bürokratie, weil die Betriebe dann vonDokumentationspflichten befreit würden.
Weiter sagt Thorsten Freiberg (Foto): „Im Handwerk werden ohnehin deutlich höhere, tariflich vereinbarte Löhne undMindestlöhne gezahlt. Deshalb begrüßen wir die Aufhebung des Landesmindestlohnes als ersten sinnvollen Schritt, demein zweiter mit der Abschaffung des noch bestehenden vergaberechtlichen Mindestlohns in Schleswig-Holstein folgensollte. Das Ziel muss sein, dass unsere Betriebe grundsätzlich nur noch einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn berücksichtigenmüssen.“
Schon 2016 hätten Gutachter eine Anpassung an den Bundesmindestlohn vorgeschlagen. Es sei niemanden zu erklären,warum Schleswig-Holstein drei unterschiedliche Mindestlöhne brauche. Freiberg: „Deshalb halten wir es für sinnvoll,wenn auch der vergaberechtliche Mindestlohn auf Sicht verschwinden könnte.“
Gerade weil das Handwerk seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich besser bezahle, seien landesspezifische Regelungenmittlerweile überflüssig, auch weil bundespolitische Regelungen aktueller und weit greifender seien. Dass dieLandesregierung nun den ersten Schritt gehe und zumindest den landesgesetzlichen Mindestlohn auslaufen lasse, „zeigtuns, dass die Jamaika-Koalition es ernst meint mit dem Abbau bürokratischer Hemmnisse; das geht, und zwar auch ohnesozialpolitische Standards zu unterlaufen“, so Freiberg weiter.
„Was unsere Betriebe benötigen, ist zum einen eine planerische und rechtliche Sicherheit. Zum anderen brauchen wir eineunkomplizierte Handhabe, und deswegen ist es kaum vorstellbar, dass wir es bislang mit drei unterschiedlichen Mindestlöhnenzu tun gehabt haben. Dieser unübersichtliche Wahnsinn ist hoffentlich bald Geschichte.“